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| Kinderkardiologie Als Schwerpunktarztpraxis für angeborene und erworbene Herzerkrankungen arbeiten wir mit unseren kleinen und größeren Patienten und deren Eltern nur auf Überweisung durch den betreuenden Kinder- oder Hausarzt. Patienten vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit angeborenen oder erworbenen Herzkrank- heiten werden in einer speziellen Sprechstunde kardiologisch betreut. Für jedes Quartal, in dem ihr Kind bei uns untersucht wird, müssen Sie also eine Überweisung vorlegen. Dabei entscheidet grundsätzlich Ihr betreuender Kind- oder Hausarzt, ob eine Kontrolluntersuchung indiziert ist oder nicht. Er steht er dabei in engem Kontakt mit uns. Des Weiteren ist es bei jedem 1. Besuch im Quartal erforderlich, dass wir die Daten ihres Kindes aufnehmen, welche auf der Chipkarte der Krankenkasse (KV) gespeichert sind. Denken Sie also bitte immer an die Über- weisung und die Chipkarte der KV, wenn Sie zum Termin in unsere Praxis kommen. Wenn Sie nicht direkt aus Heinsberg, sondern aus dem weiteren Einzugsgebiet,
also mit dem Auto oder - leistungssportlichen Aktivitäten |
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